Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für Interaktive Materialien bemüht sich, seine Website www.dwi.rwth-aachen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain auf der Sie sich aktuell befinden gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

 

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen weitestgehend vereinbar.

Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.

Noch fehlende Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach ergänzt und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Zum Beispiel ist dies bei Projektbeschreibungen der Fall (Forschung/Aktuelle Projekte). Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level A, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2), sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2021 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der DIAS GmbH in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung. Die BITV/WCAG Selbstbewertung fusst auf den Prüfschritten des BITV-/WCAG-Tests.

 

Kontakt

Bitte senden Sie eine E-Mail an contact@dwi.rwth-aachen.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: @email